Was ist Ethik ?

Ich werde nicht den Versuch machen, da ich weder Philosoph noch Theologe bin, dem Leser ein Kompendium der Ethik vorzulegen. Bestandteile einer humanen Ethik aufzuzeigen, versuchen seit Jahrhunderten bzw. seit Jahrtausenden große Autoren mit teils ganz unterschiedlichen und oft kontroversen Ergebnissen. Ich möchte mich daher nur darauf beschränken, in Auszügen Erkenntnisse aufzuzeigen, die ich im Laufe der Beschäftigung mit der aufgezeigten Fragestellung und den sich daraus ergebenden Zielen gewonnen habe, zum großen Teil im Umgang mit einschlägiger Literatur und in der engagierten Auseinandersetzung mit den Kollegen des Vorstandes und den Mitgliedern des Fördervereins sowie dem Freundes- und Bekanntenkreis, soweit sie sich für diese Fragestellung interessieren.

Die Antwort der Ethik auf die dynamischen Forschritte und Veränderungen in den Wissenschaften, z.B. den Biowissenschaften, besteht in der Entwicklung einer eigenen Bereichsethik, der Bioethik, die sich auch und besonders mit den Verantwortungsfragen beschäftigt, die mit ihrer Nutzung entstehen (Reiter 2008). Vielleicht lässt sich hier beispielhaft anführen, mit welchen Problemen und Fragestellungen es Ethik in einer European-Charity-University im Wesentlichen zu tun hätte.

Moralische Regeln für den wissenschaftlich-technischen Umgang mit Leben zu formulieren und zu überprüfen, insbesondere mit menschlichem Leben, ist die Aufgabe der Bioethik.
Die Bioethik hat sich inzwischen erheblich ausdifferenziert. Man unterscheidet die Gen-Ethik, die Tierethik und die Umweltethik. Manche Autoren ordnen die medizinische Ethik der Bioethik zu.
Das ärztliche Ethos und hier besonders das Arzt-Patient-Verhältnis stehen im Zentrum der medizinischen Ethik (vgl. Korff et al. 1998; Mieth 2002).
Es ist kaum verwunderlich, dass die moralische Grundlage, auf der Bioethik handeln kann, umstritten ist. Es besteht nur über ein begrenztes Repertoire an Werten und Normen ein Grundkonsens. Hierbei geht es im Wesentlichen um den Schutz der Menschenwürde, der im Grundrechtskatalog der modernen Verfassungen festgeschrieben ist. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Recht und Ethik der modernen Medizin“ (2002) geht z.B. von der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) als gemeinsamem, transkulturell akzeptiertem Prinzip zur ethischen und rechtlichen Bewertung der Biowissenschaften aus.
Da die Menschenwürde aber kein statischer Begriff ist, sondern an die Dynamik und Weiterentwicklung des Menschenbildes gekoppelt ist, ändert sich der Inhalt des Begriffs Menschenwürde in der Zeit. Es ist zu beachten, dass die Menschenwürde als ethischer Grundsatz nur ein Rahmenkonzept darstellt, das im Hinblick auf die einzelnen Anwendungsbereiche zu konkretisieren ist. Es erstaunt daher nicht, dass bei der Ausbildung konkreter Verhaltensweisen auf dem Feld der Biowissenschaften unterschiedliche Ansätze aufeinander stoßen.

Man kann davon ausgehen, dass im Kanon der anderen Wissenschaften ähnliche oder zumindest vergleichbare Fragestellungen und Problematiken vorliegen.


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